Rechtsstreit mit der Landesregierung endet mit einem Vergleich
Mit einem Vergleich endete am 01.Juli 2011 die mündliche Verhandlung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof im Rechtsstreit des Volksbegehrens für gute Schulen
mit der Landesregierung: Die Initiatoren des Volksbegehrens erklärten sich bereit, den Text des Paragraphen 3 ihres Gesetzentwurfs zu ändern; im Gegenzug hob die Landesregierung ihren
Zulässigkeitsbeschluss vom November 2010 auf.
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