Seit dem 1. Februar 2011 hat Niedersachsen ein eigenes Versammlungsgesetz. Hiergegen wurde jetzt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Heute nun fand in Hannover eine Pressekonferenz statt, in der die beschwerdeführenden Organisationen (zu denen auch der ehemalige Lüneburger Verwaltungsrichter Jürgen Dietze für das “Bündnis für Demokratie / Netzwerk gegen Rechtsextremismus” gehört) und Einzelpersonen die kritischen Stellen im neuen Gesetz, sowie ihre Kritik der Öffentlichkeit näher erläuterten.
Die Beschwerdeführenden auf ihrer Web-Präsenz:
„Damit wehren wir uns gegen ein von CDU und FDP zu verantwortendes Versammlungsgesetz, das unserer Meinung nach das Recht auf freie Versammlung damit auch verbunden das Recht auf freie Meinungsäußerung viel zu stark einschränkt.
Wir sind gegen die Errichtung hoher bürokratischer Hürden bei der Anmeldung einer Demonstration, die dazu führen, dass immer weniger Menschen dieses Recht sich zu beanspruchen trauen.
Und wir sind dagegen, dass einschüchternde Bußgeldkataloge, besonders viele und unüberschaubare Pflichten für den Anmelder einer Demo sowie eine Menge von “Gummiparagraphen” dafür sorgen, dass Proteste nur noch von “Demonstrationsprofis” angemeldet und durchgeführt werden – das Recht auf friedlichen Protest muss für jeden Menschen da sein!“
Weitere Informationen findest Du auf folgenden Seiten:
Schreibe einen Kommentar