„Für mich ist heute ein guter Tag für Kinder“, sagte Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU). Als „deutliches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft“ begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk den Landtagsbeschluß, der erst nach monatelangen Auseinandersetzungen mehrheitsfähig war.
Auch wenn hier ein weiteres Bundesland das Recht der Kinder in seine Verfassung aufgenommen hat, bleibt die Forderung, diese Rechte auch endlich im Grundgesetz zu verankern.
Verfassungsänderung gilt ab 1. Juli
Dabei wird der Artikel 4 a hinzugefügt: „Kinder und Jugendliche haben als eigenständige Personen das Recht auf Achtung ihrer Würde und gewaltfreie Erziehung. Wer Kinder und Jugendliche erzieht, hat Anspruch auf angemessene staatliche Hilfe und Rücksichtnahme. Staat und Gesellschaft tragen für altersgerechte Lebensbedingungen Sorge. Kinder und Jugendliche sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen.“
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