Die Ratifizierung des Individualbeschwerdeverfahrens der UN-Kinderrechtskonvention ist gut und schön, aber Kinderrechte ins Grundgesetz bleibt das Ziel.
Im Frühjahr dieses Jahres machte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Frau Schröder einen weiteren Schritt zur Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention in Deutschland: Am 28.Februar 2012 wurde das derzeit fakultative Zusatzprotokoll zum Individualbeschwerdeverfahren durch sie unterzeichnet.
Am 20.November, dem Jahrestag der Verabschiedung der Kinderrechtekonvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen, wurde auf einer Fachkonferenz in Berlin feierlich die Ratifizierungsurkunde zum Zusatzprotokoll übergeben.
Doch was bedeutet das nun für die Stärkung der Kinderrechte in Deutschland? – Erst einmal nicht viel.
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