„Eine langfristige, dauerhafte Finanzierung der Arbeit gegen Neonazismus und für Demokratieforderung ist verfassungsrechtlich möglich.“ Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, das die Staatsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis (HU Berlin) und Joachim Grigoleit (TU Dortmund) im Auftrag von Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen gegen Rechtsextremismus erstellt haben und das am 13. März 2013 veröffentlicht wurde. Die Förderung der Initiativen gegen Rechtsextremismus unterliege laut dem Gutachten „staatlicher, insbesondere aber gesamtgesellschaftlicher Verantwortung“. Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung bedürfen die Träger „eines gewissen Maßes an Finanzsicherheit“.
Das Gutachten widerspricht damit der bisherigen Auffassung des Bundesfamilienministeriums, wonach die seit Jahren erfolgreiche Beratungs- und Bildungsarbeit gegen Rechtsextremismus nur einmalig bzw. lediglich zeitlich befristet gefördert werden könne. Wissenschaftler wie der Politikwissenschaftler Prof. Roland Roth haben diese Praxis, die die Projekte jährlich vor existenzielle Probleme stellt, immer wieder als kurzatmige „Projektitis und Programmitis“ kritisiert.
Das vollständige Gutachten und die ausführlichen Pressestatements der Auftraggeber finden Sie zum Download hier.
Schreibe einen Kommentar