Grundlage zur Abschaffung der Studiengebühren gelegt

Die Studiengebühren werden zum Wintersemester 2014/2015 abgeschafft. Das hat die niedersächsi­sche Landesregierung in ihrer Sitzung am Mittwoch beschlossen. Bis Mitte August können Hochschulen und Verbände nun zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Im Herbst soll das Gesetz in den Landtag eingebracht und noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

 

Das Land wird den Hochschulen die wegfallenden Studiengebühren zu 100 Prozent ersetzen. Diese Mittel dürfen ausschließlich dafür verwendet werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen an den niedersächsischen Hochschulen weiter zu verbessern. Das Land passt die Mittel dynamisch an die Zahl der Studierenden an.

 

Zeitgleich mit der Abschaffung der Studiengebühren verbessert die Landesregierung die Bedin­gungen für Langzeitstudierende. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit, müssen sie künftig erst nach sechs Semestern Langzeitstudiengebühren bezahlen und nicht wie bisher schon nach vier Semestern. Dabei werden auch die Kindererziehung, die Pflege naher Angehöriger und hochschulpolitische Tätigkeiten berücksichtigt. Die Gebühren werden zudem deutlich gesenkt. Die Änderungen sollen die Studienerfolgsquote erhöhen helfen.

Quelle:

Pressestelle der niedersächsischen Landesregierung


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