Sätze gewähren kein menschenwürdiges Existenzminimum, so die Richter des BVerfG.
Lange wurde darauf gewartet, was in Karlsruhe entschieden wird, jetzt ist es raus: Die Bundesregierung muss Hartz IV korrigieren, das hat die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) ergeben.
Drei Familien hatten geklagt, weil sie die Berchnungsgrundlage der Hilfssätze für Kinder nicht richtig fanden. Sie bekamen nun Recht.
Und die Richter gingen noch einen Schritt weiter: sie äußerten sich auch zu der Bemessung eines menschenwürdigen Existenzminimums!
In Kürze aus dem Urteil:
- Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist verfassungswidrig.
- Sie bleibt aber bis zum Jahresende in Kraft.
- Ab 1. Januar 2011 muss eine Neuregelung gelten.
- Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, allerdings nur in seltenen Fällen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist… (spiegel-online.de)
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