Haben die ersten Ankündigungen der nicht mehr ganz so neuen Jugendministerin Schröder, ein Programm gegen Linksextremismus aufzulegen, schon für Irritationen und Protest gesorgt, war spätestens mit der Antwort von Staatssekretär Kues auf die kleine Anfrage von Dani Kolbe (MdB) klar, dass dem Unternehmen ein so schwammiger Extremismusbegriff zugrunde liegt, dass im Prinzip jede Position, die sich positiv auf eine sozialistische Gesellschaft bezieht, gemeint ist. Völlig offenbar ist dies nach der verbalen Entgleisung des CDU-Hinterbänklers Pols, der in der Bundestagsdebatte am 01.10.diesen Jahres die SJD – Die Falken als Linksextreme denunziert hat und dies mit der Forderung verband, diesen die Finanzierung zu entziehen. Jetzt haben wir es öffentlich, wer gemeint ist: wir. Hinterbänklermund tut Wahrheit kund.
Aber erst mal der Reihe nach. Es ist jetzt nicht verwunderlich, dass ein CDU-Hinterbänkler nicht auf der Höhe der politischen Analyse ist. Die Frage ist, ob mit der Verwendung des Extremismusbegriffs überhaupt eine sinnvolle Aussage zur Einschätzung politischer Einstellungen treffen lässt und was daraus für das angekündigte Sonderprogramm Linksextremismus folgt.
Um der völligen Verwirrung der Begriffe zu entgehen, ist es zunächst einmal notwendig, zwischen der verfassungsrechtlichen und der sozialwissenschaftlichen Sichtweise zu unterscheiden. Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe im Sinne einer wehrhaften Demokratie die bestehende staatliche Ordnung vor ihren Feinden zu schützen. (Artikel 1, 20 du 79 Grundgesetz)
Im Zuge der Verbotsverfahren von Sozialistischer Reichspartei (1952) und KPD (1956) hat das Bundesverfassungsgericht diesen Auftrag des Schutzes der sogenannten freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) konkretisiert. Zu beachten ist dabei der Zeithintergrund, der Nationalsozialismus ist erst wenige Jahre zuvor durch die Alliierten Truppen besiegt worden, der Kalte Krieg droht immer wieder in einen offen umzuschlagen und es ist höchst strittig, wie viel politische Mündigkeit den Bürgern der jungen Bundesrepublik zugetraut werden kann. Zur FDGO gehören demnach: die Menschenrechte, die Volkssouveränität, Gewaltenteilung, staatliches Gewaltmonopol, Mehrparteienprinzip, Oppositionsfreiheit. Besonders entscheidend ist die Klarstellung in dem KPD-Urteil von 1956: „Eine Partei ist auch nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie diese obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht anerkennt, sie ablehnt, ihnen andere entgegensetzt. Es muss vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen, sie muss planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen.“
Der damalige Innenminister Maihofer (FDP) hat 1975 schließlich die bis heute gebräuchliche Unterscheidung von verfassungskonformen Radikalismus und verfassungsfeindlichem Extremismus eingeführt. Die sozialwissenschaftliche Verwendung des Extremismusbegriffs beruht vor allem auf den Modernisierungen nationalsozialistischer Ideologie spätestens ab den 70er Jahren, die eine Beschreibung des politischen Spektrums mit Begriffen wie Neonazismus oder Faschismus als problematisch erscheinen ließen, da damit diese Wandlungsprozesse nicht mehr erfasst werden konnten. Im Laufe der 90er Jahre wurde ein recht gehaltvoller Rechtsextremismusbegriff herausgearbeitet, der die verschiedenen ideologischen Facetten wie kulturalistischen Rassismus, Nationalismus, Autoritarismus etc. aufeinander bezieht und dies mit einem erprobten Instrumentarium zur Messung des Einstellungspotentials und Erfassung der diversen Wandlungsprozesse verbindet. Dabei wurde mehrfach auch die Problematik der Verwendung der Extremismusterminologie benannt, ohne dass sich eine Alternative etabliert hätte.
Mit dem so entwickelten Instrumentarium wird seit Jahren das Einstellungspotential des Rechtsextremismus in Deutschland mit zum Teil erschreckenden Ergebnissen erforscht. Ob sich dieses dann auch tatsächlich politisch artikuliert, ist noch mal eine ganz andere Frage. Deutlich wurde dabei vor allem auch, dass große Teile des rechtsextremen Gedankenguts (rassistische Einstellungen, Antisemitismus, Autoritarismus etc.) nicht nur am „extremen Rand“ sondern weit bis in das Spektrum der sogenannten „Mitte der Gesellschaft“ geteilt werden.
Soweit die Vorgeschichte, und was ist jetzt neu?
Die selbsternannte Extremismusforschung an den Universitäten Dresden und Chemnitz ist offensichtlich der intellektuelle Background auf dem das neue Bundesprogramm beruht. Die Professoren Jesse und Backes mühen sich seit Jahren, mit dem simplen Argument, wenn es Extremismus rechts gibt, muss es auch einen auf der linken Seite geben, eine sozialwissenschaftliche Linksextremismusforschung aufzubauen. Bisher bezieht sich der Vergleich vor allem auf die Frage der unterstellten Ähnlichkeiten der Weltsichten: exklusiver Erkenntnisanspruch, dogmatischer Absolutheitsanspruch, deterministisches Geschichtsbild, identitäre Gesellschaftskonzeption, dualistischer Rigorismus, antipluralistische Orientierungen, Freund-Feind-Denken etc. Das diese Kritik einer simplifizierenden Gesellschaftsanalyse auf nahezu jedes politische Spektrum bezogen werden könnte bis hin zu den aktuellen Begründungen politischer Entscheidungen der Bundesregierung, trägt nicht gerade zur Aufhellung der Frage bei, welcher Sachverhalt aus welchen Gründen hier mit pädagogischen Mitteln bekämpft werden soll.
Bisher ist der Forschungsansatz der Extremismusforschung schuldig geblieben, die Verbreitung linksextremistischer Einstellungen in der Bevölkerung über die sozialwissenschaftliche Einstellungsforschung nachzuzeichnen. Dies hat grundsätzliche Gründe.
Linksradikal ist eine durchaus gängige Selbstbezeichnung eines politischen Spektrums, dem es wichtig ist, darauf zu verweisen, dass die bestehende Gesellschaft nicht das Ende der Geschichte ist, und dass es nicht (nur) um das Abmildern einiger Fehlentwicklungen geht, sondern dass die Frage der Befreiung von Herrschaft und von gesellschaftlichen Zwängen nur grundsätzlich „an der Wurzel“ also radikal beantwortet werden kann. Diese Sicht der Welt fragt danach,
- warum Demokratie postuliert aber nur eingeschränkt umgesetzt wird und schon gar nicht auf Selbstbestimmung zielt,
- warum die Menschenrechte noch immer nicht für alle gelten und schon gar nicht alle Menschenrechte zugleich, beruhen die Menschenrechte doch auf der Annahme von Gleichheit und Unteilbarkeit,
- warum Bildung mit dem Ideal der Selbstverwirklichung versprochen wird, dann aber nur Selektion und Kompetenzvermittlung für das künftige „Humankapital“ in der Schule erfahren werden und
- warum der gesellschaftliche Reichtum nicht so verteilt ist, dass alle Menschen ein befriedigendes, glückliches Leben führen können.
Linksradikale unterscheiden sich von anderen Demokraten erst einmal nicht grundsätzlich, auch ihnen sind Menschenrechte, die Würde des Menschen, Selbstbestimmung, Demokratie und menschliches Glück für alle hohen Güter. Was sie unterscheidet, ist, dass sie sich nicht damit abspeisen lassen, dass die Welt so ist, wie sie ist, und dass daran vermeintlich nichts geändert werden kann, weil angeblich die komplexen Sachzwänge verhindern, dass Politik stärker gestaltend eingreift.
Dies aber ist nach unserer Verfassung nicht nur gestattet, sonder wird ausdrücklich durch das Recht auf Meinungsfreiheit geschützt!
Was in der aktuellen Gemengelage bleibt, sind die Meldungen des Verfassungsschutzes über die Zunahme von politischen Straftaten, die der linke Szene zugerechnet werden. Ob dies im Einzelnen sauber recherchiert und dokumentiert ist, und ob der Vergleich mit rechtsextremen Gewalttaten, die in den letzten 20 Jahren 140 Menschen das Leben gekostet haben, nicht vor allem politischen Interessen geschuldet ist, sei mal dahingestellt. Nehmen wir einmal an, der Alarmismus aufgrund zunehmender linksextremistischer Straftaten hätte seine Berechtigung, bleibt die Frage nach seinen Ursachen.
Es gehört nun mal zum Aufwachsen und zur Entwicklung einer eigenen politischen Position dazu, Vorgefundenes und Vorgedachtes in Zweifel zu ziehen. Unrecht, Leid und Unterdrückung – egal ob selbst erfahren oder durch andere – löst Empörung und Wut aus und zieht das Bedürfnis nach sich, etwas dagegen zu tun. Zumindest bei Menschen, die nicht völlig gefühlskalt oder apathisch sind – dies sind aber sozialpathologische Problemfälle. Die Frage, ob es zu angemessenen Protestformen kommt oder zu strafbaren, gewaltsamen oder sonst wie unangemessenen, ist im
Wesentlichen eine Frage der Reflexion, der Analyse gesellschaftlicher Zusammenhänge und daran anknüpfend der entwickelten Strategie zur gesellschaftlichen Veränderung. Und dabei kommt die Pädagogik ins Spiel. Es geht um Bildungsprozesse, um die Aneignung von Reflexions-, Analyse- und Kritikinstrumentarien, um sich in der unübersichtlichen Welt orientieren zu können, oder kurz gesprochen, um Orientierungsangebote zur Entwicklung eines eigenen politischen Standpunkts.
Noch etwas Zweites ist der SJD – Die Falken in diesem Zusammenhang schon immer wichtig. Gesellschaftsveränderung ist keine Frage für die Zukunft, sie stellt sich hier und jetzt, konkret. Es ist immer auch danach zu fragen, wie schon heute – zumindest in Ansätzen – anderes Leben realisiert werden kann. Dies bedeutet aber auch, dass sich das, was wir tun, immer auch vor dem rechtfertigen muss, was wir als Zukunft erstreben. Wer mehr Demokratie, die Durchsetzung der Menschenrechte, freie Selbstentfaltung und Glück für alle will, kann nichts tun, was diesem Ziel zuwider läuft! Aus der Zuspitzung gesellschaftlichen Elends kann keine Befreiung erwachsen.
Niemand braucht sich zu wundern, wenn immer weniger Jugendliche von Orientierungsangeboten der Falken und anderen erreicht werden. Rund um ein Drittel ist die Förderung der Jugendarbeit – quer durch alle Ebenen und Bereiche in den letzten 20 Jahren gekürzt worden – entweder direkt oder indirekt durch die Nichtanpassung der Fördersätze. Wenn also die Bundesregierung etwas Sinnvolles tun will, dann wäre es an der Zeit an Stelle eines neuen Programms gegen Linksextremismus diesen Trend umzukehren und zumindest auf Bundesebene endlich die Förderung dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.
Wahrzunehmen ist bezogen auf das Bundesprogramm, dass sich das zuständige Fachreferat sehr darum bemüht, sich in seinen Begründungszusammenhängen von dem verfassungsrechtlichen Linksextremismusbegriff abzuheben. Dabei landet es dann auch bei der Frage des Verhältnisses von politischen Zielen und eigenem Verhalten und der Frage der reduktionistischen Gesellschaftsanalyse. Doch spätestens bei den vorgeschlagenen inhaltlichen Handlungsfeldern wird dann wieder die Frage von Menschenrechte, Demokratie, Auseinandersetzung mit DDR-Geschichte und Gewalt genannt. Diese Schwerpunktsetzung hinterfragt wird deutlich, dass es eigentlich um die Frage der Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols geht. Doch kann dies niemand laut aussprechen, weil dann deutlich würde, dass es nicht die Einstellungen Thema sind, die pädagogisch bearbeitet werden könnten. Dass die Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols in der Tat eine der entscheidenden Scheidelinien ist, liegt auf der Hand. Allerdings ist dann auch zu thematisieren, dass das unangemessene staatliche repressive Handeln, wie aktuell in Stuttgart zu beobachten, einiges dazu beiträgt, dass das staatliche Gewaltmonopol in Zweifel gezogen wird und gewaltsame Formen des Widerstands diskutiert werden. So reproduziert sich der Staatsschutz dann in gewisser Weise seinen Auftrag selbst. Wo hierbei dann aber Jugendarbeit einen Auftrag haben soll, wäre noch einmal gesondert zu klären, sicher unter anderem in der Thematisierung von Anspruch und Wirklichkeit auch bezogen auf das Verhalten der staatlichen Exekutivorgane selbst.
Dass jetzt zwei Projekte im Rahmen des Linksextremismusprogramms finanziert werden, die im Wesentlichen die Frage der Demokratieförderung in den Mittelpunkt stellen, scheint eher Ausdruck symbolischer Politik zu sein, schließlich muss Ministerin Schröder auch Aktivitäten vorweisen. Mehr Demokratieprojekte ist immer gut, hat bloß mit den vorgetragenen Sachverhalten nicht allzu viel zu tun: purer politischer Aktionismus. Ob die verbalen Angriffe gegen die Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken auch nur symbolische Politik sind oder ab schlimmeres zu befürchten ist, wird sich noch zeigen.
Ein Artikel von Thomas Gill, Geschäftsführer der Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein, Werftpfuhl bei Berlin
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