Hartz IV grenzt aus! Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 die Bundesregierung angewiesen, Hartz IV und die soziale Sicherung von Kindern und Jugendlichen dringend zu reformieren.
Demzufolge müssen alle Kinder und Jugendliche – gerade auch aus sozial benachteiligten Familien – die Chance auf eine gute Bildung und gesellschaftliche Teilhabe erhalten. Zudem müssen bei der Berechnung der Sätze die speziellen Wünsche und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden.
Gestern hat die konservativ-liberale Regierung ihre Pläne präsentiert, wie sie dies künftig erreichen will – durch Nichtstun! Die Höhe des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche soll unverändert bleiben!
Schreibe einen Kommentar