Neu-Regelungen bei der Erste-Hilfe-Ausbildung

Zum 01.04.2015 treten Neuregelungen bei der Erste-Hilfe-Ausbildung in Kraft – das bedeutet auch, dass sich die Regelungen für die Beantragung der Juleica ändern.
Die Hilfsorganisationen, welche die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe bilden, haben ihre „Gemeinsamen Grundsätze zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ zum 01. Januar 2015 überarbeitet und in der vergangenen Woche veröffentlicht. Die bisherige Erste-Hilfe-Ausbildung wurde hierbei einer gründlichen pädagogischen Überarbeitung unterzogen, was eine deutliche Reduzierung des Zeitumfanges mit sich brachte. Ziel ist es, den Kurs praxisgerechter und somit auch für die Teilnehmer_innen ansprechender zu gestalten. Eine thematische Reduzierung fand hierbei nahezu nicht statt.

Die neue, ab dem 01. April 2015 in Kraft tretende Erste-Hilfe-Grundausbildung ist somit als gleichwertig zum bisherigen 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs anzusehen. Das Lehrgangsangebot „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ wird aller Voraussicht nach zum 01. April 2015 gestrichen werden, da es als Grundlage zum Erwerb der Fahrerlaubnis dann in der Fahrerlaubnisverordnung nicht mehr vorgesehen sein wird.

Der zeitliche Umfang der neuen Erste-Hilfe-Grundausbildung beträgt 9 UE (à 45 Minuten).

Die einzelnen Bundesländer werden nun nach und nach ihre Juleica-Regelungen an die neue Grundlage anpassen. In der Übergangsfrist sollte auch jede Erste-Hilfe-Ausbildung nach den neuen Standards anerkannt werden.

Quelle: www.juleica.de


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