Bundeskinderschutzgesetz in Kraft

Bundestag und Bundesrat haben am 16. Dezember 2011 das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) auf Basis des Ergebnisses des Vermittlungsausschusses beschlossen. Es ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft.

Die rechtsgültige Fassung des Gesetzes kann hier heruntergeladen werden oder auch direkt auf der Seite des Bundesgesetzblattes (BGBl I S. 2975).

Für die konkrete Umsetzung empfiehlt sich ein Blick auf die Seiten des Landesjugendrings Niedersachsen, wo zusätzliche Anmerkungen zu den Auswirkungen, den Vereinbarungen mit öffentlichen Trägern und dem Führungszeugnis zu finden sind


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